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Einfacher über die Grenze
 
Alle Reisenden, die nach Ungarn kommen werden innerhalb einiger Monate eine Veränderung zu spüren bekommen. Ab 21. Dezember 2007 werden die Landgrenzen zu den anderen EU Staaten außer Rumänien vollständig geöffnet, weil Ungarn den Schengen Ländern beitritt. Die Grenzkontrollen an den Flughäfen werden dann im März 2008 angeschafft. Als auffälligste Veränderung werden Sie an der Grenze nicht mehr nach Reisepass oder Personalausweis gefragt und die Reise wird somit schneller und einfacher. Aber auch Personen met einem Schengen Visum und Ausländer mit einer nicht-EU Nationalität, die mit einer Aufenthaltsgenehmigung in einem anderen Schengenland leben können ohne weitere Bürokratie Ungarn bereisen, weil dann auch diese Dokumente in Ungarn gütig sind.
 
Auch die Aufenthaltsgenehmiging für personen mit einer EU Nationalität ist abgeshafft. Entsprechend der EU Richtline darf Ungarn weiterhin einen speziellen Personalausweis ausstellen, der jetzt den schönen Namen „Registrationsausweis" bekommen hat. Außer den Daten, die auch das Einwohnermeldeamt in Deutschland verwaltet, muss man erklären wieso man in Ungarn leben möchte (eine von vier Optionen ankreuzen), ob man Eigentümer eines Hauses/Wohnung ist oder ob man das Recht hat als Mieter oder auf anderer Basis ein Haus zu nutzen, ob man Mitglied der ungarischen Krankenkasse ist (nein ist jetzt auch eine zulässige Alternative) und ob man an einer meldepflichtigen Krankheit leidet. Außer einem gültigen Reisepass oder einem gültigen Personalausweis sind noch ein Passfoto und Wertmarken für die Gebühr des Registrationsausweises nötig, andere Dokumente darf der ungarische Staat nicht mehr verlangen. Die europäische Richtline 2004/38/EG verlangt die verwaltungstechnische Gleichbehandlung anderer europäischer mit den eigenen Bürgern und das würde die Ausstellung des Ausweises durch dieselbe bedeuten, die den Ungarn Personalausweise ausstellt. Aber Ungarn weicht hiervon ab und schickt europäische Bürger auch für den Registrationsausweis zur Fremdenpolizei. Ob es dauerhaft hierbei bleibt ist nicht sicher, weil die europäischen Behörden das Recht auf genehmigungsfreien Aufenthalt kontrolieren. Personalausweise stellen in Ungarn nämlich die Gemeindeverwaltungen in den Bezirksstädten aus. Wie ein Ungar muss sich dann auch der europäische Bürger noch auf dem Einwonermeldeamt einschreiben. Beschränkt werden kann das Recht auf Aufenthalt nur, wenn die öffentliche Ordnung und Sicherheit schwer gestört würde, die Gesundheit der Bevölkerung Gefahr laufen würde und wenn der europäische Bürger dauerhaft auf Sozialhilfe angewiesen wäre um in Ungarn leben zu können. Während die ersten zwei Gründe nicht dauerhaft in Ungarn verbleiben zu dürfen sehr schwerwiegend sein müssen, so wird in der Praxis vermutlich das Risiko in finanzielle Probleme zu geraten das wahrscheinlichste sein.
 
Nach fünf Jahren offiziellen Aufenthaltes in Ungarn bekommt man das Recht sich niederzulassen und ist damit einem Ungarn in der Praxis vollständig gleichgestellt, das Wahlrecht auf dem Niveau der nationalen und regionalen Parlamente einmal außer Acht gelassen. Dieses Niederlassungsrecht wird nur entzogen, wenn man dauerhaft (mehr als zwei Jahre) in einem anderen Land lebt, aber selbst hiervon gibt es Ausnahmen.
 
Selbstverständlich können Sie das Formular zur Abgabe des Registrationsausweises nicht nur bei der Fremdenpolizei erhalten, sondern wir haben es auch im Büro und Sie können es auch per E-Mail von uns bekommen. Schreiben Sie einfach en unserenKundendienst.
 
Krankenversicherungen
 
Für jeden mit einem festen Wohnsitz außerhalb Ungarns ist es ganz einfach: jede Krankenkasse muss Ihnen eine europäische Gesundheitskarte erstellen und diese ist dann auch in Ungarn gültig. Da die Karten nur sukksessive umgetauscht werden ist es möglich, dass Sie diese Karte noch nicht besitzen und dann können Sie diese bei Ihrer Krankenkasse beantragen, diese kann aber eventuell auch nur eine provisorische Bescheinigung ausstellen. In jedem Fall erhalten Sie die gesetzliche Versorgung, wie sie jeder in Ungarn erhält. Privatversicherte müssen in aller Regel alles außer der ersten Hilfe selbst bezahlen und können dann mit ihrer Versicherungsgesellschaft abrechnen. Einige Versicherer bieten jedoch auch in Ungarn direkte Abrechnung mit Krankenhäusern an, fragen Sie dazu bitte bei Ihrer Versicherung nach.
 
Wer dauerhaft in Ungarn lebt hat etwas mehr Arbeit mit den Papieren. Zum Beginn gibt es zwei Möglichkeiten, nämlich die Versicherung im Herkunftsland und die Mitgliedschaft in der ungarischen Krankenkasse, die heute nicht mehr zur Voraussetzung der Aufenthaltsgenehmigung gehört (siehe oben). Nur wer in Ungarn arbeitet (sowohl für einen ungarischen Arbeitgeber, als auch in einer eigenen Firma) fällt gezwungener Maßen unter die ungarische Versicherungspflicht, nur bei Arbeitnehmern die im Ausland angestellt sind und nach Ungarn enstsandt werden gelten ausschließlich die Regeln des Landes in dem der Arbeitsvertrag geschlossen wurde.
 
Wer Kunde bei seiner ausländischen Krankenkasse bzw. seinem privaten ausländischen Krankenversicherer bleiben möchte sollte zunächst Kontakt mit Krankenkasse bzw. Versicherungsgesellschaft aufnehmen. Solange keine Versicherungspflicht in der Krankenkasse des Herkunftslandes auch bei dauerhaftem Aufenthalt in Ungarn vorliegt müssen die Versicherer die Mitgliedschaft bzw. den Vertrag nicht aufrecht erhalten. Ihre gesetzliche Krankenkasse wird Ihnen bei Fortsetzung der Mitgliedschaft anbieten die Prämien an die ungarische Krankenkasse zu überweisen. Sie bezahlen dann die Prämie in Deutschland und sind in Ungarn versichert. Ob dieses im Fall der freiwilligen Versicherung eine gute Alternative ist müssen Sie ausrechnen. Gleiches gilt für alle privaten Versicherungen.
 
Die Alternative ist die Mitgliedschaft in der ungarischen Krankenkasse. Es gibt in Ungarn nur eine einzige Krankenkasse mit je einer Niederlassung pro Komitat. Diese Niederlassung ist dann auch regional ausschließlich zuständig. Hier müssen wir einen Unterschied machen zwischen demjenigen der in Ungarn arbeitet und demjenigen, der aus anderen Gründen in Ungarn lebt. Wer arbeitet ist über seinen ungarischen Arbeitgeber automatisch versichert, auch wer für seine eigene Firma arbeitet ist über diese pflichtversichert. Die Prämien sind abhängig von Lohn bzw. Vergütung. Wer nicht arbeitet kann sich freiwillig der Krankenkasse beitreten. Erster Schritt hierzu ist die die Registrierung in Ungarn und die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt (siehe oben unter „ Einfacher über die Grenze"). Mit den dort erhaltenen Karten melden Sie sich beim Finanzamt. Hier bekommt man nicht nur eine Steuernummer, sondern reicht auch das Formular zur Mitgliedschaft in der Krankenkasse ein. Diese offensichtlich umständliche Art der Bürokratie liegt darin begründet, dass das Finanzamt die Prämien auch für die Krankenkasse einzieht. Mit den dort erhaltenen Formularen steht dann noch ein Besuch bei der Krankenkasse an, um die Gesundheitskarte zu beantragen. Die Prämie ist umgerechnet ca. 28,- € pro Person im Monat. Wer seine Prämien über die deutsche Krankenkasse bezahlen lässt kann sich den Besuch beim Finanzamt sparen und mit den Unterlagen der deutschen Krankenkasse zur Niederlassung der ungarischen Krankenkasse.
Was ist nun sinnvoll? Wer in Ungarn arbeitet hat keine Wahl und muss in die ungarische Krankenkasse. Wer in Deutschland pflichtversichert ist kann auch nicht einfach aus seiner deutschen Krankenkasse austreten, es sei denn die Versicherungspflicht endet. Die Abwägung steht daher nur freiwillig und privat Versicherten offen. Wer in Ungarn erkrankt erhält immer die gesetzliche Leistung, unabhängig von Art und Ort der Versicherung oder vom Wohnsitz. Außerhalb Ungarns ist in allen EU Ländern das dortige Vergütungssystem anzuwenden. Die Vergütung ist auch für jeden gleich, der in der ungarischen Krankenkasse versichert ist, unabhängig ob freiwillig oder pflichtversichert, ob die Prämien in Ungarn oder Deutschland bezahlt werden. Nur den Privatversicherern steht es offen hiervon abzuweichen.
 
2007 - ein Sommer in Ungarn
 
Im Gegensatz zu einem verregneten Sommer in Westeuropa ist es in Ungarn lange Zeiten heiß und trocken gewesen, nur zwischendurch fielen schwere Gewitter. Außer einer Periode mit regnerischen Tagen Ende Juni / Beginn Juli hat das Land unter der Tockenheit gelitten. Der heißeste Tag aller Zeiten in Ungarn wurde dieses Jahr an einer Messstelle in der Puszta südlich von Budapest gemessen. Entgegen aller Gerüchte und Vorhersagen selbsternannter Experten ist der Balaton gut gefüllt und bietet eine hohe Wasserqualität. Leider hat Ungarn noch immer damit zu kämpfen, dass es einst auf den Billigtourismus setzte, anstatt mit seinen touristischen Pfunden zu wuchern. Momentan sind es hauptsächlich die Ungarn selbst, welche die Lücken füllen, die sich durch die rückläufige Zahl Reisender vor allem aus Deutschland aufgetan haben.
 
Anzahlung oder Vorschuss?
 
Der ungarische Gesetzgeber hat mit Anzahlung und Vorschuss zwei stark voneinander verschiedene Regelungen getroffen, auch wenn diese beiden Begriffe sehr ähnlich zu sein scheinen. Ein Vorschuss ist nicht mehr als eine Vorausbezahlung auf einen Ankauf oder auf Arbeiten, die wenn die Vereinbarung keinen Bestand hat vollständig zurückgegeben werden muss. Demgegenüber ist die Anzahlung direkt auch eine Vertragsstrafe. Diese wird nicht nur einfach zurück gegeben, wenn einer der Partner die Vereinbarung verbricht. Kündigt derjenige den Vertrag, der die Anzahlung bezahlt hat, so ist die Anzahlung verloren, kündigt die Partei, die die Anzahlung erhalten hat, so ist die Anzahlung in doppelter Höhe zurück zu geben.
 
Da es eine - wahrscheinlich nicht nur in Ungarn - häufig vorkommende Tatsache ist, dass Verträge nicht erfüllt werden ist vor allem die Anzahlung ein wichtiges juristischen Instrument um Vertragsbruch zu vermeiden. Gutgläubige Vertragspartner haben prinzipiell auch Nutzen von einer Anzahlung, da allebeide Parteien hiermit ein stärkeres juristisches Band miteinander haben und bis auf eine gewisses Maß keiner von seinem Geschäftspartner benachteilt werden kann. Unabhängig hiervon ist es auch in Ungarn möglich Verträge einzuklagen, diese betrifft vor allem auch Kaufverträge für Immobilien, niemand darf auf den Verlust einer Anzahlung vertrauen, die Konsequenzen können deutlich höher sein. Ungarische Richter folgen buchstäblich den Verträgen, auf eine großzügige Interpretation mit extra Wünschen (denken Sie an zum Beispiel das Verbleiben von Küchenmöbeln oder tragbaren Holzöfen) ohne Aufnahme in den Vertrag ist die Chance genauso gering wie mit Begründungen es sich anders überlegt zu haben oder nicht auf die Abgabe der Genehmigung zum Ankauf zu vertrauen.
Wichtige Schlussbemerkung: die meisten Verträge mit Ausländern über Immobilien sind noch immer genehmigungspflichtig. Ein durch den Staat verweigerter Ankauf ist kein Grund um die Vertragsstrafe in Form der Anzahlung zu verlangen. Die Anzahlung ist in diesem Falle wie der Vorschuss ein einfacher Höhe zurück zu geben, weil der Vertrag erst zusammen mit der Genehmigung Rechtsfkraft erlangt. Der ausländische Käufer ist allerdings verpflichtet an Vertrag und Genehmigung mitzuwirken.
 
Dann noch ein Hinweis in eigener Sache
 
Uns ist eine Website aufgefallen, auf der eine Maklerfirma seitenweise unsere Texte inklusive vieler Abbildungen kopiert hat und damit die eigenen Immobilien bewirbt. Die Magyar Kúria wurde weder um ihre Zustimmung gebeten, noch haben wir diese erteilt. Sollte durch die Kopien der Eindruck entstehen, dass wir noch unter anderen Firmenbezeichnungen tätig werden, so ist dieser Eindruck falsch, nur wo ausdrücklich Magyar Kúria draufsteht ist auch wirklich Magyar Kúria drin. Wir müssen Sie um Ihr Verständnis bitten, dass wir für einen Makler, der nichts mit der Magyar Kúria zu tun hat, auch keinerlei Verantwortlichkeiten übernehmen können. Auch wenn unsere einzige Schuld darin besteht zum Teil schon vor Jahren Texte veröffentlicht zu haben, die jemandem offentsichtlich zu gut gefallen haben, bitten wir Sie um Entschuldigung für alle eventuellen Verwechselungen.
 
Gerne sind wir Ratsuchenden behilflich und haben bei Quellenangabe in aller Regel nichts gegen nichtkommerzielle Zitate, jedoch behalten wir uns im Einzelfall vor selbst hierüber zu entscheiden, nähere Hinweise finden Sie auf unserer Website.

     
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Magyar Kúria Real Estate Limited mit Büro in Várong, in der Nähe vom Thermalbad Igal in Ungarn, betrachtet sich nicht ausschließend als Makler, sondern vor allem als Ihr persönliches Serviceunternehmen rundum Immobilien, gebraucht oder als Neubau auf Ihrem oder einem von uns vermittelten Grundstück, als Ferienwohnung oder Ferienhaus, wie auch als Haus zu Wohnzwecken. Neben den touristischen Metropolen wie zum Beispiel Siófok am Plattensee können wir Ihnen Ihr eigenes Bauernhaus in für den Dorftourismus interessanten Orten anbieten, genau wie eine Stadtwohnung in beispielsweise Kaposvár oder Pécs. Wir helfen Ihnen bei Kur oder Urlaub und Ihrer Investition zwischen Balaton und Drava (Drau), wir werden für Sie tätig in den Komitaten Somogy, Tolna und Baranya. Für alle Fragen wenden Sie sich bitte an unseren Kundendienst.