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Hinweis: nach der Veröffentlichung des Newsbriefes wird die Information nicht mehr auf Aktualität überprüft. Daher kann die Information bereits veraltet sein! Wir bitten um Ihr Verständnis.
 
Liebe Ungarnfreunde,

zunächst möchten wir Ihnen noch einmal unsere besten Wünsche für das gerade begonnene Jahr aussprechen!

Das Jahr fängt gut an!

Ungarn unternimmt einen Schritt, den sich viele schon lange wünschten: die Mehrwertsteuer wird gesenkt. Jetzt ist Ungarn nicht mehr EU-Spitzenreiter auf diesem Gebiet. Natürlich geben wir diese Ersparnis voll und ganz an unsere Kunden weiter und wir haben daher die Mehrwertsteuer auf unseren sämtlichen Preisen neu berechnet. Alle unsere Provisionen, Dienstleistungen und natürlich auch Baupreise sind jetzt für den Endverbraucher günstiger geworden. Die Preise auf unserer Website wurden schon angepasst. Ungarn ist damit jetzt noch preiswerter als zuvor!

Nur der Vollständigkeit halber sei angemerkt: selbstverständlich hat die Mehrwertsteuersenkung keinen Einfluss auf die Nettopreise für Geschäftskunden und die nach ungarischem Recht von Mehrwertsteuer (teilweise) befreiten Leistungen.

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Büssü, Büssü und kein Ende?

In der letzten Ausgabe unseres Newsbriefes haben wir erläutert aus welchen Gründen wir uns aus Büssü geschäftlich zurückgezogen haben. Unsere damalige Aussage war: „Im vergangenen Jahr hat es bei den von uns 2004 auf die eine oder andere Art und Weise betreuten Immobilien 11 Einbruchdiebstähle bzw. einfache Diebstähle gegeben und einen weiteren vereitelten Einbruch, dank eines aufmerksamen Nachbarn mit scharfem Hund. ... Alle zwölf Straftaten wurden in der Gemeinde Büssü begangen und keines der von uns außerhalb Büssüs betreuten Häuser war betroffen" Die Eigentümer, deren Nachbar nach eigener Aussage diesen guten nachbarschaftlichen Dienst bewiesen hat, sind mit der vorgenannten Aussage nicht einverstanden, obwohl sie zum geschilderten Tatzeitpunkt in Deutschland weilten und daher gar nichts aus eigener Anschauung zu berichten wissen. Um dieser Einschätzung Genüge zu tun zitieren wir hiermit ohne Anerkennung irgendeiner rechtlichen Verpflichtung hierzu diese Hauseigentümer mit ihrer folgenden Aussage:

„Wenn sich ein Nachbar wichtig machen will, dann ist das kein vereitelter Einbruch."

Wir möchten an dieser Stelle keinerlei inhaltliche Würdigung dieser Aussage vornehmen. Allerdings änderst sich an unserer begründeten Einstellung gegenüber Büssü und seiner Verwaltungsorgane nichts, auch lassen wir uns von Äußerungen aus Kreisen der Gemeindeverwaltung mit der Androhung rechtlicher Schritte gegen unsere Firma nicht von der Nennung dieser unangenehmen Fakten abhalten. Ob es nun 11 oder 12 Straftaten gegen unsere Kunden gerichtete Straftaten waren spielt bei der Gesamtwürdigung der Situation keine Rolle, zumal 2005 die Serie von Straftaten in Büssü kein Ende gefunden hat. Noch immer muss man Büssü als sehr unsicheres Pflaster betrachten. Es ist zwar nicht verboten in einer Gemeinde wie Büssü Häuser zu verkaufen, aber wir können es mit unserer Geschäftsauffassung nicht vereinbaren hier nochmals Immobilien zu vermitteln.

Haben wir etwa etwas gegen Büssü? Nein, es ist auf den ersten Blick - der zwangsläufig auf die schön angelegte Durchgangsstraße fällt - ein Ort mit viel Flair, der auch noch wunderschön in die Landschaft eingebettet ist. Natürlich ist es in Einzelfällen durchaus möglich, dass in der einen oder anderen Gemeinde hin und wieder eine Straftat begangen wird. Leider gehört das zu den allgemeinen Risiken des Lebens. Allerdings in Büssü gehört es leider zu den regelmäßigen Ereignissen und es ist seitdem auch das ungarische Fernsehen über die unerträglichen Zustände in Büssü berichtet hat nun überhaupt kein Geheimnis mehr, dass das Leben dort ganz sicher nicht lebenswert ist. Am 24. September 2005 wurde ein Bericht ausgestrahlt, der die Hintergründe dieser Zustände zu beleuchten versuchte und es gab letztlich niemanden in verantwortlicher Position, der nach eigenen Angaben einschreiten könne.

Ungarn ist solch ein schönes Land, ein sicheres Land - sicherer als beispielsweise Deutschland - und ein dem ausländischen Besucher und Bewohner zugetanes Land. Es besteht aus so viel mehr als nur der Gemeinde Büssü und daher braucht sich niemand um seine Investition besonders zu sorgen, während natürlich die Einhaltung der generellen Vorsichtsmaßnahmen immer und überall sinnvoll ist. Wir hoffen sehr, dass wir an dieser Stelle das Kapitel Büssü endlich schließen können.

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Aufenthaltsgenehmigung - wichtige Neuerung

Im letzten Frühjahr haben wir über die Erteilung von Aufenthaltsgenehmigungen berichtet. Seitdem hat es eine Änderung für die Personen gegeben, die aufgrund von Vermögen nach Ungarn einwandern. Als angemessenes Vermögen wird seit diesem Sommer ein Betrag von 1.000.000 HUF (ca. 4.000 €) pro Person angesehen. Dieses ist mittels Bankauszügen der letzten sechs Monate nachzuweisen. Faktisch spielt das sechs-Monats-Kriterum keine wesentliche Rolle. Für jeden der seinen Lebensunterhalt aufgrund anderer Einkünfte bestreitet (z.B. Arbeitnehmer, Rentner, Inhaber ungarischer Firmen, Familienzusammenführung oder Studenten) hat sich nichts geändert.

Wiederholt wurden wir bereits auf die Notwendigkeit eines Visums vom zuständigen ungarischen Konsulat im Heimatland angesprochen, da dieses noch sehr regelmäßig auf diversen Websites nachzulesen ist. Das Visum ist seit dem EU-Beitritt vor anderthalb Jahren für EU-Bürger nicht mehr vorgeschrieben, ja man bekommt es gar nicht mehr. Gleiches gilt für die früher vorgeschriebene ärztliche Untersuchung, Zollvorschriften für private Einfuhren oder andere mit dem Gedanken der EU nicht verträglichen Vorschriften, sie existieren alle nur noch für Personen, die keine EU-Bürger sind bzw. aus anderen Ländern als EU-Staaten einwandern.

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Arbeitserlaubnis

Jetzt zum Thema Arbeitserlaubnis. Ungarn ist in der EU angekommen, aber dennoch ist eine Arbeitserlaubnis für jeden Ausländer vorgeschrieben. Die Wirtschaft läuft Sturm gegen diese Vorschrift, aber das ungarische Selbstbewusstsein ist gekränkt. Ungarn die in den alten 15 Mitgliedsstaaten der EU arbeiten wollen benötigen normalerweise eine Arbeitserlaubnis und darum haben die Ungarn den ungarischen Arbeitsmarkt auch reglementiert. Alle alten EU Staaten haben eine eigene Quote festgestellt, die zwischen 0 (z.B. Deutschland) und unbeschränkt (z.B. Großbritannien) liegt. Exakt diese Quote wendet Ungarn im Beginn auch auf Deutsche (0) und Britten (unbeschränkt) an.

Doch es gibt viele Ausnahmen. Zunächst einmal sind Unternehmer freigestellt, wer in Ungarn eine Firma eröffnet benötigt keine Arbeitserlaubnis. Gewerbetreibende und freie Berufe sind dem Unternehmer gleichgestellt. Weiterhin dürfen Arbeitnehmer nach Ungarn entsendet werden. Hierzu muss man aber bereits im Ausland für denselben Arbeitgeber gearbeitet haben.

Trifft keine der Ausnahmeregelungen zu, so bleibt nur noch der Weg durch die Instanzen - und der kann lang sein, vor allem wenn die Quote erschöpft ist. Allerdings ist es der zukünftige Arbeitgeber, der die Arbeitserlaubnis zu beantragen hat und damit erscheint eine Beschreibung der bürokratischen Umstände an dieser Stelle nicht notwendig. Wir wünschen jedem, der auf diese Art seinen Lebensunterhalt in Ungarn verdienen möchte, viel Erfolg.

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Großgrundbesitzer in Ungarn

Ungarn ist groß und hat weite Landschaften, daher gibt es auch weite Ländereien und große Hausgrundstücke. Der Begriff des Großgrundbesitzers ist dehnbar, manche Menschen finden ein Grundstück von 1.000 m² groß, für andere soll es gleich mehrere Hektar umfassen.

Ein Wohngrundstück in einer Ortslage ist im Normalfall ungeachtet der Größe durch einen Ausländer käuflich zu erwerben. Die Beschränkung von 6.000 m², die häufig durch die Köpfe der Menschen spukt ist eine Beschränkung in einer ganz konkreten Ausnahme - aber da dann nicht einmal die einzige. Diese Beschränkung gilt nur für Außenlagen, nämlich dann wenn ein Wohnhaus auf landwirtschaftlicher Nutzfläche errichtet worden ist (die so genannten Tanyas). Und das ist dann auch die einzige landwirtschaftliche Nutzfläche, die ein Ausländer ohne größere Hindernisse erwerben kann, z.B. ohne bestehendes Wohnhaus geht es noch nicht einmal, eine Baugenehmigung reicht hier beispielsweise nicht aus.

Damit befinden wir uns bereits mitten in der Fragestellung über landwirtschaftliche Nutzflächen. Es dürfte niemanden überraschen, dass die landwirtschaftlich genutzten Grundstücke häufig auch die größten sind. Da ist es schon eher eine Neuigkeit, dass Weinberge, Angelseen oder auch Schrebergärten auch unter den Oberbegriff landwirtschaftliche Nutzfläche fallen. Und für alles gilt generell: Ausländer dürfen solche Grundstücke pachten, aber nicht kaufen. Es gilt als sicher, dass diese Bestimmung nicht vor 2011 fällt, bis 2014 muss sie aber abgeschafft werden, soweit das Ergebnis der Beitrittsverhandlungen Ungarns zur EU.

Nur zwei Ausnahmen kennt das ungarische Recht. Über die Tanyas haben wir bereits gesprochen. Die andere Ausnahme erlaubt die Gleichstellung eines Ausländers mit einem Ungarn. Aber der Ausländer muss seit mindestens drei Jahren als Landwirt in Ungarn niedergelassen ist. Dazu gehören also ein landwirtschaftlicher Haupterwerbsbetrieb und eine dementsprechende Aufenthaltsgenehmigung. Dann und nur dann kann der Ausländer die weiten Felder oder großen Wälder kaufen, die seit einiger Zeit regelmäßig zum Kauf angeboten werden. Wie bereits erwähnt ist Pacht die Alternative für diese Grundstücke. Diese Verträge sind rechtswirksam und können für bis zu 20 Jahre Laufzeit haben. Bis dahin ist Ankauf sowieso möglich.

Vielfach werden auch gleich Strohleute angeboten, die als Ungarn landwirtschaftliche kaufen dürfen und dieses auch gerne für den Ausländer machen. Nur gibt es keine Sicherheit außer dieser: der ausländische Käufer macht sich strafbar - und wird obendrein erpressbar! Die Option eine ungarische Firma zu gründen um diese Eigentümerin der landwirtschaftlichen Nutzfläche werden zu lassen ist nur eine nutzlose Phantasie, diese Firma darf nämlich noch nicht einmal diese Flächen kaufen, wenn nur ungarische Staatsbürger an ihr beteiligt wären.

Aber vielleicht finden Sie ja ein Dorfhaus mit 9.357 m² Grundstück sehr schön und so können Sie sich ganz problemlos und völlig legal als Großgrundbesitzer fühlen - und nach westlichen Vorstellungen sind Sie das ja auch!

     
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Magyar Kúria Real Estate Limited mit Büro in Várong, in der Nähe vom Thermalbad Igal in Ungarn, betrachtet sich nicht ausschließend als Makler, sondern vor allem als Ihr persönliches Serviceunternehmen rundum Immobilien, gebraucht oder als Neubau auf Ihrem oder einem von uns vermittelten Grundstück, als Ferienwohnung oder Ferienhaus, wie auch als Haus zu Wohnzwecken. Neben den touristischen Metropolen wie zum Beispiel Siófok am Plattensee können wir Ihnen Ihr eigenes Bauernhaus in für den Dorftourismus interessanten Orten anbieten, genau wie eine Stadtwohnung in beispielsweise Kaposvár oder Pécs. Wir helfen Ihnen bei Kur oder Urlaub und Ihrer Investition zwischen Balaton und Drava (Drau), wir werden für Sie tätig in den Komitaten Somogy, Tolna und Baranya. Für alle Fragen wenden Sie sich bitte an unseren Kundendienst.